Allgemeine Geschäftsbedingungen der soq media GmbH (Stand 03/2016)

1. Allgemeines

  1. 1.1  Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der soq media GmbH – nachfolgend soq genannt – und dem Kunden. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für die ebenfalls im Leistungs- portfolio der soq angebotene Schaltung von Online-Werbung auf den Webseiten und Newslettern des Online-Magazins http://www.soq.de.
  2. 1.2  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der soq die vertraglich geschuldete Leistung ohne Vorbehalt annimmt. Eine Abweichung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Mündliche Neben- abreden sind ungültig.Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Auftragserweiterungen des Kunden.Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unter- nehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen.
  3. 1.3  Änderungen dieser AGB teilt soq dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber gegenüber soq nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.

2. Angebot / Vertragsabschluss / Termine

  1. 2.1  Angebote von soq erfolgen ausschließlich schriftlich und sind stets freibleibend.
  2. 2.2  Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (auch Erklärungen per Fax oder Email, soweit mit rechtsverbind- licher Unterschrift versehen) Auftragsbestätigung von soq oder der Ausführung der Leistung von Seiten soq zustande. Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
  3. 2.3  soq ist berechtigt, Teile der Leistung oder die gesamte Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
  4. 2.4  Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen rechtzeitig erfolgen. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen Fragen zwischen soq und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen insbesondere Freigaben erfüllt hat. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (über- einstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.
  5. 2.5  Sofern soq nicht rechtzeitig leisten kann, wird sie den Kunden umgehend informieren. Haben soq oder ihre Subunternehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann soq auch nach ange- messener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch soq berechtigt, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.
  6. 2.6  Sollte soq mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt.

3. Leistungsänderungen

Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen kann der Kunde unter den folgenden Bedingungen verlangen:

  • Der Änderungswunsch gegenüber soq hat schriftlich zu erfolgen und ist bei vereinbarten Abnahmen nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.
  • soq wird den Änderungswunsch auf Umsetzbarkeit prüfen und dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten, das Angaben zur Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Kosten nebst Änderungen des Zeitplans enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.
  • Das Angebot von soq muss vom Kunden schriftlich (z.B. durch übereinstimmende Emails) angenommen werden.soq wird während eines laufenden Leistungsänderungs- verfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen ent- sprechend dem Zeitplan weiterführen, es sei denn der Kunde weist soq schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entschei- dung über die Leistungsänderung eingestellt oder einge- schränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungs- änderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungs-

änderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt soq dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

4. Social Media Accounts und Social Media Plattformen

4.1 Wenn und soweit die soq oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/ oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Platt- form ist der Kunde.

4.2 Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/ oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt. Insbesondere wird im Auftrag festgelegt, ob soq die Social Media Kommunikation für den Kunden eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.

4.3 Erhält soq, vom Kunden Zugangsdaten für Social Media Accounts so verpflichtet sich soq diese vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. soq ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

4.4 Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass soq keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass soq in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.

5. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen

5.1 Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

5.2 Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin- oder fachgerechter Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungs- wünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen, werden dem Kunden nach den aktuellen Vergütungssätzen von soq in Rechnung gestellt.

5.3 Fremdleistungen (z.B. Locationmieten, GEMA-Gebühren und Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) aus Aufträgen, welche soq im Auftrag des Kunden auf eigene Rechnung erteilt, werden mit einem prozentualen Aufschlag von 15 Prozent zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnet.

5.4 soq ist berechtigt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem Kunden nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 40 Prozent der Auftragssumme sowie weitere angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen. Davon unberührt ist soq berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

5.5 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt, Anzahlungen werden nicht verzinst.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist soq berechtigt, unbeschadet weiter- gehender Ansprüche, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Außerdem ist soq berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungs- androhung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

6. Verzug / Rücktritt / Kündigung

6.1 Nimmt der Kunde die Leistung/Ware trotz Fertigstellungs- erklärung von soq ohne wichtigen Grund nicht ab, so wird soq nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.2 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann soq die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie 30 Prozent des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt soq vorbehalten. Entsprechendes gilt im Falle eines Rücktritts/ Kündigung seitens des Kunden ohne wichtigen Grund.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der soq media GmbH (Stand 03/2016)

6.3 Im Falle der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- verfahrens über das Vermögen einer Partei ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

  1. AbnahmeIm Falle der Vereinbarung einer Abnahme gelten die nach- folgenden Regelungen:
    • Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass soq dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
    • Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahme- fähigkeit zu beginnen.Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:
    • Der Kunde übergibt soq eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.
    • soq beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.
    • Der Kunde prüft sodann die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch soq. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch soq zu erklären.
  2. Gewährleistung
  1. 8.1  Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von soq zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Leistungen/Waren schriftlich per Telefax/ Email zu rügen. Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst nach Ermessen von soq auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine Nachbesserung nachträglich nicht möglich und ist diese von soq nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
  2. 8.2  Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen an den Leistungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens soq durch den Kunden vorgenommen wurden.
  1. EigentumsvorbehaltDas Eigentum an den gelieferten Waren/Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
  2. Nutzungs- und Urheberrechte
  1. 10.1  Die Nutzungsrechte an allen von soq oder von ihr beauftragten Dritten erbrachten Arbeitsergebnissen – auch in elektronischer Form – verbleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich bei soq.
  2. 10.2  Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Projekt. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließ- liches Nutzungsrecht ausgestaltet sein. Änderungen von Arbeitsergebnissen von soq dürfen nur durch soq vorgenom- men werden.

10.3. Die Nutzungsrechte im vereinbarten und beauftragten Umfang gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

  1. 10.4  Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Leistungen Dritter an den Kunden ist auf den Umfang begrenzt, in dem diese durch soq im Auftrage des Kunden erworben werden. Sollte die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird soq den Kunden darauf hinweisen.
  2. 10.5  Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertrag vereinbarten Zwecke berechtigt. In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Webdesign, Multimediaproduktion etc.) stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Vervielfältigungen

oder Änderungen (auch durch Dritte) sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung von soq zulässig.

10.6 Liefert der Kunde soq zur Umsetzung des Auftrags urheber- rechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde soq über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt soq hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Ein- willigung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.

10.6 Der Kunde verpflichtet sich, soq von allen etwaigen Schadens- ersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzu- kommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

11. Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt soq bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt soq jeweils rechtzeitig alle zur Vertrags- erfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte und Materialien in einem geeigneten Format und in entsprechender Menge und Qualität.

12. Haftung

12.1 soq haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Lieferungen und Leistungen von Dritten, die von soq im Auftrag des Kunden beauftragt wurden, wird keine Haftung übernommen; es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grob- fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung von soq bei Auswahl und Überwachung der Dritten gegeben ist.

12.2 soq haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Medien. Wünscht der Kunde eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, so trägt er die hierfür entstehenden Kosten.

Davon unabhängig ist es allein Sache des Kunden, die Verant- wortung für die rechtliche Zulässigkeit zu tragen. Dieser stellt soq von allen eventuellen Ansprüchen frei.

12.3 Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media Dienste, über die zum Teil die Leistungen von soq erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und soq auf den Betrieb dieser Social Media Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann.

12.4 Für termingerechte Ausführung haftet soq nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, nachgekommen ist.

12.5 Soweit Schäden durch soq nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens auf Euro 20.000, begrenzt; bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

12.6 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

12.7 Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von soq.

13. Rechtskonformität

13.1 Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von soq ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web- und Social Media Kampagnen. soq empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskon- formität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.

13.2 soq wird den Kunden auf für soq erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet soq eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforder- lich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens soq auf eine Durch-

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führung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet soq nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde soq von Ansprüchen Dritter frei.

  1. GerätemieteIm Falle einer Gerätemiete sind vom Kunden entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen, bzw. wird von soq eine Ver- sicherung abgeschlossen und dem Kunden weiterberechnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Versicherungsschutz ausschließlich der Kunde zuständig ist. Schäden werden dem Kunden in der Höhe der Reparatur- kosten, bzw. bei nötigem Neukauf der Neuwert angelastet.
  2. Eigenwerbung
  1. 15.1  soq ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Dokumentation oder Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
  2. 15.2  soq erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.

16. Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung

  1. 16.1  Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Informa- tionen, insbesondere inhaltliche, technische und wirtschaft- liche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen, Erkennt- nisse, Konstruktionen und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nur für Zwecke im Rahmen des Vorhabens zu verwenden und nur an solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzu- geben, die zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet sind, solange zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  2. 16.2  Die Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.
  3. 16.3  Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verschiedenes

  1. 17.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. 17.2  Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Kenzingen. soq ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. 17.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.